Schleswig-Holstein
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Januar 2005
DRK insolvent
Nachdem das DRK in Schleswig-Holstein Insolvenz angemeldet hat, stehen die Privaten in den Startlöchern.
Senator hat seine Hilfe angeboten.
Meldung per E-Mail 19.1.05. Die fünf Pflegeeinrichtungen, die der DRK-Landesverband Schleswig-Holstein mit der DRK-Seniorenwohnanlagen Nord gemeinnützige GmbH betrieben hat, werden zum 01.02.05 an die Kieler Pflege- und Betreuungsdienste GmbH (Senator-Gruppe) verkauft.
Siehe auch
April 2005
Aktionen zur Tarifreform Öffentlicher Dienst
Der NDR1 Niedersachsen berichtet:
in Schleswig-Holstein gab es am Montag (11.4.05) Aktionen. Mehrere hundert Beschäftigte aus Ämtern für Straßenbau, Vermessung und ländliche Räume beteiligten sich an der zentralen ver.di-Veranstaltung auf dem Husumer Marktplatz. Im nördlichsten Bundesland gehe es um die Rahmenbedingungen für insgesamt 12.000 Angestellte und Arbeiter, sagte Gabriele Gröschl-Bahr vom ver.di-Landesbezirk Nord. Hinzu kämen die 40.000 Beamten, da der Tarifabschluss auch Auswirkungen auf sie habe. „Angesichts dieser Zahlen soll die Landesregierung froh sein, dass wir so zahm und liebevoll streiken“, sagte Gröschl-Bahr.
Im Hamburg, Niedersachsen und Bayern organisierte Ver.di Warnstreiks.
Siehe auch
September 2005
Gesundheitsministerin für einheitliche Klinikpreise
Weil die Kliniken Norddeutschlands durch unterschiedliche Preise im stationären Sektor das Nachsehen hätten, strebt Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Gitta Trauernicht eine Bundesratsinitiative an, um die Preise bundesweit einheitlich zu gestalten. (Ärzte Zeitung 8.9.05)
Im Reigen des „Jeder gegen Jeden“ siehe auch:
- Marburger Bund kündigt Tarifgemeinschaft mit Ver.di
- Helios: Niedrige Preise ziehen Schweizer PatientInnen an
März 2006
Ambulante Versorgung: Honorareinbußen bei ÄrztInnen? – Landesregierung weiß von nichts
Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg (FDP), erkundigte sich in einer Kleinen Anfrage bei der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren - über Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach SGB II (sog. ALG II-Empfängern).
Hintergrund der Anfrage war, dass sich VertragsmedizinerInnen, insbesondere KinderärztInnen, in Praxisgebieten mit überproportional vielen SozialhilfeempfängerInnen durch den Statuswechsel zu ALG II mit hohen Honorareinbußen konfrontiert sahen.
In der Landtags-Drucksache 16/633 vom 17.3.06 erhielt Dr. Garg Antwort:
- Der Landesregierung ist unbekannt, wie viele SozialhilfeempfängerInnen in Schleswig-Holstein vor ihrem Statuswechsel zum ALG II gesetzlich krankenversichert waren oder einen Anspruch auf Leistungen der Krankenhilfe erhielten.
- Der Landesregierung ist unbekannt, wie viele dieser SozialhilfeempfängerInnen mit dem Wechsel zur GKV als Familienmitglieder kostenfrei mitversichert wurden.
- Der Landesregierung ist unbekannt, wie viele SozialhilfeempfängerInnen in Schleswig-Holstein derzeit einen Anspruch auf Leistungen der Krankenhilfe haben.
- Der Landesregierung ist unbekannt, wie viele SozialhilfeempfängerInnen in Schleswig-Holstein nicht krankenversichert sind.
Auf die Frage
Welche Auswirkungen erwartet die Landesregierung auf die ambulante Versorgung durch Hausärzte, Kinderärzte und Fachärzte gerade in den Gebieten, in der überproportional viele ALG II-Empfänger leben?
erhielt Dr. Garg folgende Antwort:
Die Vertragsärztinnen und -ärzte erhalten für die Behandlung von „Status-4-Patienten“ eine Vergütung neben dem Honorar für GKV-Mitglieder. Sofern eine Praxis eine überdurchschnittliche Anzahl von „Status-4-Patienten“ betreut, geht ihr mit dem Wechsel dieser Patientinnen und Patienten in die GKV-Mitgliedschaft als ALG II-Empfängerinnen und –Empfänger diese Sondervergütung verloren. Die erbrachte Leistungen werden im Rahmen der Abrechnung für die GKV-Mitglieder honoriert. Durch das jeweils für den Vertragsarzt festgelegte individuelle Gesamtvolumen, das sich aus den bisherigen Abrechnungen für GKV-Mitglieder bemisst, kann es dadurch zu Honorareinbußen kommen. Nach dem zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und den Krankenkassen vereinbarten Honorarverteilungsmaßstab haben die betroffenen Vertragsärztinnen und -ärzte die Möglichkeit, einen Härtefallausgleich zu beantragen, durch den die negativen Folgen berücksichtigt werden können. Eine Gefährdung der ambulanten Versorgung in Gebieten mit überproportionalvielen ALG II-Empfängerinnen und -Empfängern ist aus Sicht der Landesregierung nicht erkennbar.
Eine ähnliche Anfrage hatte im Januar 2006 der Abgeordnete Rainer-Michael Lehmann (FDP) in Berlin gestellt: Abgehordnetenhaus Berlin – Drucksache 15 / 13 131.
Siehe auch
- Bericht der Bundesärztekammer zum 108. Deutscher Ärztetag 2005 in Berlin zum Thema „Krankheit und Armut“
- SGB 12
- Potsdamer Neueste Nachrichten über die Zusammenhänge von Arzthonoraren und Hartz IV
August 2006
Auswirkungen der Gesundheitsreform auf die Krankenhäuser in Schleswig-Holstein
Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg (FDP), erkundigte sich in einer Kleinen Anfrage bei der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren - über die Auswirkungen der von der Bundesregierung vorgelegten "Eckpunkte für eine Gesundheitsreform 2006 auf schleswig-holsteinische Krankenhäuser.
Nach diesen "Eckpunkten" sollen die Krankenhäuser pauschal zu einem Sanierungsbeitrag von 1% des Budgets (Landesbasisfallwerte) herangezogen werden. Nach Auskunft der Landesregierung bedeutet dies für die Krankenhäuser Schleswig-Holsteins einen Betrag von 15 Millionen Euro. Die größten Krankenhäuser hätten 3,5 Millionen Euro und die kleinsten 4.000 Euro zu zahlen.
Aus Sicht der Landesregierung kann durch die zusätzlichen Ausgaben die Tendenz zu Zusammenschlüssen und Verbünden verstärkt werden. Unmittelbare Auswirkungen auf die Versorgungsstruktur und die Bettenzahl sieht man nicht, kündigt aber an, die Landesregierung werde ihre Einflussmöglichkeiten im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens nutzen, diesen Abzug für die schleswig-holsteinischen Krankenhäuser zu verhindern.
Durch die in den "Eckpunkten" vorgesehene Verschiebung von Investitionskosten vom Land auf die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) - "Umstieg von einer dualen zur monistischen Finanzierung" - kämen auf die GKV Mehrhausgaben in Höhe von rund 90 Millionen Euro zu. Dies ist der Betrag, den die Krankenhäuser in Schleswig-Holstein als Einzelförderung von Baumaßnahmen, zur pauschalen Förderung kurz- und mittelfristiger Anlagegüter und im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen pro Jahr vom Land erhalten.
Quelle: Drucksache 16/916, 14.8.06, Schleswig-Holsteinischer Landtag, 16. Wahlperiode.
November 2006
Demonstration gegen Privatisierung des Uni-Klinikums
Newsletter des Netzwerkes für eine kämpferische und demokratische ver.di, 13.11.06:
... die Landesregierung in Schleswig-Holstein beabsichtigt das Uni-Klinikum in Lübeck (UK-SH Campus Lübeck) zu privatisieren. Ein Großteil der Beschäftigten lehnt die Regierungspläne ab. Die Interessen der Beschäftigten und letztlich auch der Patienten dürfen nicht zugunsten von Profitmaximierung geopfert werden! Wir haben daher zusammen mit dem Personalrat und Verdi für Sa., den 18.11.2006 zu einer Demonstration gegen die Privatisierungspläne aufgerufen.
Verdi hat sich in diesem Fall in einem Aufruf sowohl an die KollegInnen als auch an die BürgerInnen gewandt:
Siehe auch
September 2007
FDP stellt Antrag auf Bericht zur Zukunft der Krankenhausfinanzierung
Mitteilung der FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 4.9.07 (E-Mail Newsletter):
... zur Zukunft der Krankenhausfinanzierung in Schleswig-Holstein fordert die FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag einen Bericht der Landesregierung in der Dezembertagung des Landtages ein.Darin wird die die Landesregierung aufgefordert, darzulegen, wie aus Sicht der Landesregierung der ordnungspolitische Rahmen für die Krankenhausfinanzierung in Schleswig-Holstein nach Abschluss der Konvergenzphase Ende 2009 gestaltet werden soll und wie sich die Landesregierung dazu positioniert.
Im Bericht sollen nach dem Willen der FDP insbesondere folgende Aspekte Berücksichtigung finden:
- Detaillierungsgrad der Krankenhausplanung - dabei soll dargelegt werden, ob weiterhin konkrete Vorgaben für einzelne Krankenhäuser gelten sollen,
oder die Krankenhausplanung auf eine regionale Rahmenplanung zurückgeführt wird, die in Verträgen zwischen Krankenhäusern sowie Universitätskliniken und Krankenkassen auszufüllen ist.
Der heute eingebrachte Antrag wird in der 25. Tagung des Landtages (12.09. bis 14.09.2007) aufgerufen.
- Investitionsfinanzierung - dabei soll dargestellt werden, ob nach dem Willen der Landesregierung künftig die Finanzierung großer Investitionen durch Fördermittel des Landes (duale Finanzierung) durch eine monistische Finanzierung abgelöst werden soll, bei der Investitionskosten über die DRG-Fallpauschalen mitfinanziert werden.
- Bundeseinheitlicher Basisfallwert - es soll berichtet werden, wie weit die Bemühungen der Landesregierung in den Verhandlungen über die einge-brachten Bundesratsinitiative zur Einführung eines bundeseinheitlichen Basis-fallwertes in Krankenhäusern gediehen sind und welche konkreten Beschlüs-se bisher die Gesundheitsministerkonferenz hierzu gefasst hat.
- Preiswettbewerb - hierbei soll die Landesregierung darlegen, ob nach ihrem Willen der bisherige Wettbewerb der Krankenhäuser um Patienten, der zu-nehmend als Qualitätswettbewerb geführt wird, durch einen Preiswettbewerb ergänzt werden soll; welche Auswirkungen ein solcher Wettbewerb auf Schleswig-Holstein hat und wie sich die Landesregierung auf Bundesebene zu diesem Thema positionieren will.
- Feinjustierung des DRG-Systems - dabei soll dargelegt werden, ob eine weitere Justierung des DRG-Systems notwendig ist und wie diese Überarbei-tung nach dem Willen der Landesregierung aussehen soll, insbesondere in speziellen Fachbereichen, der Hochleistungsmedizin, bei Leistungen mit schwieriger Abgrenzung, z.B. bei neurologischer Frührehabilitation sowie teil-stationären Leistungen in Abgrenzung zum ambulanten Bereich.
Siehe auch
April 2008
Laut Gutachten keine Bevorzugung von PrivatpatientInnen bei Organspenden
Drucksache des Schleswig-Holsteinischen Landtags 16/1943:
Die Presse berichtete im Oktober 2007 über Einschätzungen von Bundespolitikern, dass in deutschen Transplantationszentren privat versicherte Patienten bei der Transplantation von Organen gegenüber Mitgliedern der GKV bevorzugt würden. Ausdrücklich genannt wurde hier auch das Transplantationszentrum in Kiel. Grundlage dieser Vorwürfe war eine Auswertung der Tätigkeitsberichte der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO).In einer ersten Prüfung stellte die Landesregierung fest, dass die Tätigkeitsberichte der DSO in sich nicht schlüssig waren. So stimmt bspw. die Summe der Patienten in Bezug auf das Geschlecht in einigen Berichten nicht mit der des Versichertenstatus überein.
Um ihrer politischen Verantwortung gerecht zu werden und um dem Vorwurf einer Zweiklassenmedizin nachzugehen, hat Ministerin [für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren in Schleswig-Holstein (SPD)] Dr. Trauernicht zur Klärung der o.g. Vorhaltungen bereits im Oktober 2007 eine unabhängige gutachtliche Klärung des Sachverhaltes durch den Direktor des Institutes für Sozialmedizin am UK S-H, Campus Lübeck, Herrn Prof. Dr. Dr. Raspe veranlasst. Dabei sollten mögliche damit verbundene Ungleichverteilungen von sozialem Status (Schulbildung, Berufsausbildung und (letzter) beruflicher Status der Patienten), Alter, Geschlecht und Nationalität der Organempfänger geprüft werden. ...
Die Ergebnisse der bei Prof. Raspe in Auftrag gegebenen Studie zum Anteil nicht gesetzlich versicherter Patienten bei Transplantationen von Nieren, Herz und Leber in Schleswig-Holstein widerlegen die öffentlichen Vorwürfe zur Überrepräsentation von Privatpatienten. Der Anteil der ‚privat Versicherten’ bei den Transplantationspatienten ist mit 11,6 % im Vergleich mit der deutschen Bevölkerung (12,1 %, Mikrozensus 2003) sowie der Bevölkerung Schleswig-Holsteins (13,3 %, Mikrozensus 2003) nicht erhöht, sondern niedriger. Die Angaben zum Anteil der Privatversicherten in den DSO-Tätigkeitsberichten liegen dagegen zwischen rd. 27 und 29 %. ...
Siehe auch


