Internationale Nachrichten 2009

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Auf dieser Seite werden Nachrichten über Geschehnisse im Gesundheitswesen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gesammelt.


Inhaltsverzeichnis

April 2009

USA: Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf Krankenhäuser

In den USA bedroht die gegenwärtige Wirtschaftskrise sowohl öffentliche als auch gemeinnützige und kommerziell orientierte Krankenhäuser. Zu den ersten Opfern gehörte das Hawaii Medical: Ende 2008 musste Hawaii Medical bankrott anmelden, weil sie plötzlich keine Kredite mehr bekamen, um den Kauf von zwei Krankenhäusern im selben Jahr zu finanzieren. Andere Krankenhäuser stellen aufgrund der Schwierigkeiten, an Kredite zu kommen, Neubauten ein, verschieben Investitionen oder schränken Leistungen ein.

Neben der Kreditklemme wirkt sich die zunehmende Erwerbslosigkeit aus: Immer mehr PatientInnen können ihre Krankenhausrechnungen nicht mehr begleichen.

Zusätzlich entfallen Zahlungen in Versicherungsfonds, weil Unternehmen Krankenversicherungen für Beschäftigte und ehemals Beschäftigte kürzen bzw. abschaffen. Allein in der ersten Hälfte 2008 ist die Zahl der Firmen, die Zahlungsunfähigkeit anmeldeten, gegenüber dem Vorjahr um rund 60% auf 13.000 gestiegen. Mit der Anmeldung der Zahlungsunfähigkeit entfallen die Krankenversicherungsbeiträge der betreffenden Firma für die Beschäftigten. So kommt es immer wieder vor, dass PatientInnen im Krankenhaus plötzlich erfahren, dass sie nicht mehr versichert sind und offene Rechnungen von tausenden von Dollars bezahlen sollen.

Rund 60% der Akutkrankenhäuser in den USA werden von gemeinnützigen Organisationen betrieben (20% sind öffentlich, 20% profitorientiert). Die gemeinnützigen Träger haben durch die Wirtschaftskrise mit einem Ausfall von Spendengeldern zu kämpfen. Mit der Pleite von Lehmann Brothers z.B. sind dem gemeinnützigen Sektor 40 Mio. $ Jahreseinnahmen verloren gegangen. Da insbesondere gemeinnützige Stiftungen ihr Vermögen von Firmen verwalten lassen, die damit Finanzinvestitionen vornehmen, sind sie auch von den allgemeinen Finanzmarktverlusten betroffen.

In den USA gibt es rund 1.300 öffentliche Krankenhäuser. Rund 300 öffentliche Krankenhäuser wurden in den letzten 15 Jahren geschlossen. Die öffentlichen Krankenhäuser der USA stehen in einem Wettbewerb mit privaten und gemeinnützigen Krankenhäusern. Letztere verfügen über mehr Finanzmittel und können sich aufgrund ihrer besseren Ausstattung auf die Behandlung von PatientInnen mit privaten Krankenversicherungen orientieren, deren Leistungserstattungen die tatsächlichen Behandlungskosten abdecken. Für öffentliche Krankenhäuser bleiben vor allem nicht versicherte und staatlich – über Medicare – versicherte PatientInnen übrig. Die Leistungserstattungen von Medicare decken die tatsächlichen Behandlungskosten häufig nicht ab, so dass US-Krankenhäuser im allgemeinen Medicare-PatientInnen über die Einkünfte aus Behandlungen privatversicherter PatientInnen querfinanzieren. Laut der nationalen Vereinigung öffentlicher Krankenhäuser, National Association of Public Hospitals, machen die öffentlichen Krankenhäuser nur 2% der Krankenhäuser in den USA überhaupt aus, doch behandeln sie 25% der unterversicherten PatientInnen. Rund 15% der US-Bevölkerung (50 Mio. Menschen) sind nicht krankenversichert.

Durch die Wirtschaftskrise steigt einerseits die Zahl der unterversicherten PatientInnen durch Arbeitsplatzverluste und Firmenpleiten, andererseits werden gemeinnützige Krankenhausträger verstärkt gezwungen, ihren Anteil an besser betuchten PatientInnen zu erhöhen. Dadurch wiederum steigt der Anteil von unterversicherten PatientInnen in öffentlichen Krankenhäusern.


Quellen


Siehe auch


März 2009

USA: Auseinandersetzungen um den Employee Free Choice Act

Für den Mittwoch, 4.3.09, kündigten Gewerkschaften -- darunter die SEIU, in der sich u.a. die meisten Beschäftigten aus dem Gesundheitswesen organisiert haben -- eine Demonstration in Washington an, um den Employee Free Choice Act (EFCA) zu unterstützen.

Der EFCA ist ein Gesetzentwurf, der es ArbeitnehmerInnen erleichtern soll, sich in Betrieben gewerkschaftlich zu organisieren.


Germany Trade & Invest 11.12.08:

Das Gesetz wurde bereits im März 2007 vom Repräsentantenhaus mit großer Mehrheit (241 zu 185 Stimmen) angenommen, blieb aber im Senat stecken, weil die Abstimmung von einer Minderheit auf dem Verfahrensweg blockiert wurde. Nur 51 von 100 Senatoren votierten für das Gesetz, aber 60 Stimmen wären zur Überwindung der Sperrminorität erforderlich gewesen. Zudem hatte US-Präsident George W. Bush sein Veto angekündigt.


Durch Wahl von Barack Obama zum US-Präsidenten kommt der EFCA erneut in die Diskussion. Obama hatte für den Fall, dass er gewählt wird, seine Unterstützung für den EFCA angekündigt.

Bedeutende Arbeit"geber" starteten eine Kampagne, um zu verhindern, dass der Gesetzentwurf "durchkommt".

UNI Global Unions 28.1.09:

Einem kürzlich von der Huffington Post veröffentlichten Bericht zufolge veranstaltete die Bank of America unmittelbar nachdem sie im Oktober [2008] ein Rettungspaket der US-Regierung erhalten hatte, eine Konferenz mit konservativen Aktivisten und Wirtschaftsführern, um die Annahme des Employee Free Choice Act ... mit abgestimmten Maßnahmen zu verhindern.


International Transport Workers' Federation 5.2.09:

Der "Employee Free Choice Act" würde u. a. Folgendes vorsehen:
  • höhere Strafen für Arbeitgeber, die Arbeitnehmer/innenrechte verletzen (z. B. im Hinblick auf die Gründung einer Gewerkschaft oder im Laufe anfänglicher Vertragsverhandlungen);
  • Gewährleistung von Vermittlungs- und Schlichtungsdiensten im Falle von Konflikten bei Vertragsverhandlungen;
  • Recht der Beschäftigten auf Gründung einer Gewerkschaft nach offizieller Abstimmung über eine derartige Vertretung.
Zum letzten Punkt erklärt Cybermaus 23.2.09:
Bis jetzt entspricht es der Praxis, dass, wenn mehr als 30 Prozent der Arbeitnehmer eine Unterschriftenliste unterzeichnet haben, der Arbeitgeber das Recht hat, eine geheime Abstimmung zu verlangen, deren Ergebnis dann der NRLB [National Labor Relations Board - US-Bundesbehörde für Arbeitsbeziehungen] vorgelegt wurde. Dies kann der Arbeitgeber selbst dann tun, wenn alle Arbeitnehmer die Unterschriftenliste unterzeichnet hatten.

Durch diese Weitergabe an die NRLB entstand aber ein Zeitloch, in dem es oft dazu kam, dass die Mitarbeiter massiven Einschüchterungen ausgesetzt waren. Die geheimen Wahlen wurden dann innerhalb von 42 Tagen abgehalten, auf Wunsch des Arbeitgebers womöglich sogar noch später. Während der Arbeitnehmer die Liste auch in der Freizeit des Arbeitnehmers oder bei diesem zu Hause unterschreiben konnte, finden die "geheimen" Wahlen auf dem Firmengrundstück unter aufmerksamer Beobachtung statt. Erst dann, wenn in einem solchen Verfahren eine Zustimmung von über 50 Prozent erreicht wird, können die Arbeitnehmer ihre Interessen von einer Gewerkschaft vertreten lassen.

Nach Einführung der "EFCA" wird es aber genügen, wenn mehr als 50 % ihre Stimmen bei Unterschriftensammlungen zustimmend abgegeben haben. Das Ergebnis muss dann nur noch von der NRLB anerkannt werden.


Fundiert - Wissenschaftsmagazin der FU Berlin 02/2008:

Die Unternehmen und republikanischen Kritiker von EFCA stoßen sich vor allem daran, dass die im Titel des Gesetzes in Aussicht gestellte freie Entscheidung („free choice“) der Tatsache Hohn spricht, dass nach der Mehrheitsentscheidung für die Gewerkschaft jeder Beschäftigte Mitglied werden oder jedenfalls eine Gebühr für die Dienstleistungen der Gewerkschaft entrichten muss. Diese Zwangsmitgliedschaft wird als „unamerikanisch“ empfunden. Die grundsätzliche Kritik an diesem Aspekt der amerikanischen industriellen Beziehungen ist nicht ganz unberechtigt, doch offensichtlich heuchlerisch. Denn die Geschäftswelt ist offensichtlich nicht zu einem System flächendeckender Tarifvereinbarungen bereit, das die Gewerkschaften besser in die Lage versetzen würde, Trittbrettfahrer zu dulden. Allerdings kann man an den teilweise dramatisch gesunkenen Mitgliederzahlen deutscher Gewerkschaften sehen, dass die Toleranz von trittbrettfahrenden Nichtmitgliedern, die ohne Eigenleistung in den Genuss von Tarifvereinbarungen kommen, organisationspolitische Grenzen hat.


Siehe auch

Siehe auch

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